Büro für Bautechnik
Bei Lüftungsanlagen ist ein niedriger Schallpegel eine wichtige Anforderung. Ein deutlich hörbares Lüftungsgeräusch wird von ihnen als Nutzer sicherlich nicht akzeptiert.
Die Schallgrenzwerte in der nachfolgenden Tabelle - gemessen am Luftauslaß - gelten zur Zeit als zumutbar.

Quelle: Heizen und Lüften im NiedrigEnergieHaus, Öko Buch Verlag 2000
Der inVENTer®
Flüsterlüfter
entwickelt Geräusche - je nach Leistungsanforderung - im
Bezeich
von ca. 19 bis 35 dB.
Erst ab 20 m³/h Luftwechsel je
Gerät
sind die Betriebsgeräusche deutlich wahrnehmbar.
Wir empfehlen daher, dass
der Volumenstrom der ein-/ausströmenden Luft pro Ein/Außlass auf
ca. 20 m³/h Luftleistung bemessen wird.
Der inVENTer®
Flüsterlüfter läuft
in der Regel im Leistungsbereich von 16 - 20 m³/h. Bei
"normaler"
Nutzung der Wohnräume ist dann die
Geräuschentwicklung "sehr leise" bis "kaum
wahrnehmbar".